Behördenwechsel

Erneuerungswahlen 2026-2030

Gesamterneuerungswahlen 2026-2030:

Im Frühjahr 2026 sind die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 bis 2030 durchzuführen:
• 7 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin.

Die Urnenwahlen werden wie folgt festgesetzt:
• 1. Wahlgang am Sonntag, 8. März 2026
• 2. Wahlgang (soweit erforderlich) am Sonntag, 14. Juni 2026

Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie der Gemeindeordnung. Wahlleitende Behörde ist die pol. Gemeinde Eglisau.

In der Gemeindebehörde kann jede stimm- und wahlberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde gewählt werden (§23 Abs. 2 GPR und §23 Abs. 3 GPR i.V.m. Art. 4 Abs. 2 nGO).

Stimm- und wahlberechtigt in Angelegenheiten der Kirchgemeinde, des kirchlichen Bezirkes und der Landeskirche ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, im betreffenden Gemeinwesen Wohnsitz hat und das 16. Altersjahr vollendet hat (Art. 20 der Kirchenordnung) sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung sowie Art. 6 der Kirchgemeindeordnung kommen leere Wahlzettel mit einem Beiblatt (Wahlvorschläge) zum Einsatz. Um die Wahlvorschläge zu ermitteln, wird ein vereinfachtes Vorverfahren durchgeführt.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigefügt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die für den ersten Wahlgang aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 9. Dezember 2025 beim Gemeinderat Eglisau, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Es sind offizielle Formulare zu verwenden, welche bei der Gemeinde zu beziehen sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach resp. bei der Bezirkskirchennpflege Bülach, Michel Destraz, Präsident, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Die Kirchenpflege
 

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Eglisau
Chilengass 11
8193 Eglisau
Tel079 440 37 56
E-Mailsekretariat@kircheeglisau.ch

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