Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie einige Rechtsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der Kirche oder der Kirchgemeinde relevant sind.
Schutzkonzepte
Seit dem 18. Januar bis auf weiteres sind Anlässe, mit Ausnahme von Gottesdiensten, nicht erlaubt. Gottesdienste bleiben auf 50 Personen beschränkt. Die bundesrätlichen Massnahmen erlauben im Kulturbereich «Aktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen ab 16 Jahren, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird.» Maskentragepflicht für Personen über 12 jährig in sämtlichen öffentlichen Räumen; also bitte Maske tragen bei allen Anlässen im Kirchgemeindehaus und in der Kirche. Mehr: mehr