Bestätigungswahl für die Amtsdauer 2024-2028

In stiller Wahl gewählt

Die Stimmberechtigten haben die Wahl an der urne binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt. Somit wird Pfarrer Andreas Weber als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024 bis 2028 gewählt erklärt.

Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation stille Wahl

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigten die Wahl an der Urne von Pfarrer Andreas Weber binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
  2. Pfarrer Andreas Weber wird als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024-2028 gewählt erklärt.
  3. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
  4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel b. Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
  5. Mitteilung an die Gemeinde Eglisau, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
  6. Amtliche Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eglisau.
  7.  

Ort, Datum                                    Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Eglisau, 14.12.2023                      Die Präsidentin:                   Die Aktuarin:

 

                                                       Michaela Gautschi               Dui Klameth

Empfehlung der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege schlägt Ihnen Pfarrer Andreas Weber für die Amtsperiode 2024-2028 zur Wiederwahl vor.
Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die neue Amtsdauer wie folgt aufgeteilt:
Pfarrer Andreas Weber mit 80 Stellenprozent, für weitere 20 Stellenprozent gemäss Art. 117 Abs. 4 der Kirchenordnung.
Wenn von den Stimmberechtigten keine Urnenwahl verlangt wird, wird die Bestätigung der stillen Wahl im Dezember 2023 veröffentlicht. Falls mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten eine Urnenwahl verlangt, findet diese am 3. März 2024 statt. 

Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2024–2028 wie folgt aufgeteilt:

Pfarrer Andreas Weber mit 80 Stellenprozent, für weitere 20 Stellenprozent gemäss
Art. 117 Abs. 4 der Kirchenordnung.

  1. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde wird zur Bestätigung für die Amtsdauer 2024–2028 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen:

Pfarrer Andreas Weber

  1. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes kann mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde für den in Ziffer 2 aufgeführten Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege Eglisau, c/o Michaela Gautschi, Kirchenpflegepräsidentin, Quentlistrasse 65, 8193 Eglisau, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege Pfarrer Andreas Weber gemäss Ziffer 2 als in stiller Wahl gewählt erklären.
  2. Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
  3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel b. Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
  4. Mitteilung an die Gemeinde Eglisau, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
  5. Amtliche Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eglisau.

Ort, Datum                                    Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Eglisau, 18.10.2023                      Die Präsidentin:                   Die Aktuarin:

                                                       Michaela Gautschi                 Dui Klameth

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Eglisau
Chilegass 11
8193 Eglisau
Tel079 440 37 56
E-Mailsekretariat@kircheeglisau.ch

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